Aus Initiative wird Verein
Die Haustierhilfe war seit 2014 ein Mitgliederverbund ohne Rechtsform. Das hat sich geändert, aus der Initiative ist im März 2022 ein gemeinnütziger Verein geworden.
Im Grunde machen wir das gleiche wie schon seit Jahren - nur eben als eingetragener Verein.
Vorstandsmitglieder
1. Vorsitzende: Brigitte Morgenroth
2. Vorsitzender: Rüdiger Nickel
Kassenwart: Heidi Areschin
Vereinssatzung
Mitgliedsantrag
Spendenkonto
Volksbank Lüneburger Heide eG
IBAN DE40 2406 0300 2422 0515 00
BIC GENODEF1NBU
Wofür verwenden wir Ihre Spenden?
Unsere Arbeit und unser Einsatz sind grundsätzlich ehrenamtlich. Für von uns betreute Tiere muss der Tierhalter nur für Futter- und Tierarztkosten aufkommen. Hin und wieder werden uns jedoch auch Tiere anvertraut, die wir aufnehmen und versorgen und dessen Halter im Anschluss aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Im schlimmsten Fall verstirbt der Halter, und das Tier bleibt so lange in unserer Obhut, bis wir eine gute und passende neue Familie gefunden haben. Vor einer Vermittlung an einen neuen Menschen für Hund oder Katze wird das Tier von uns einem Tierarzt vorgestellt und bei Bedarf behandelt. Diese Kosten können wir nicht selbst aufbringen und sind daher auf Spenden angewiesen.
Von unseren Mitgliedern erheben wir keinen Mitgliedsbeitrag, da die ehrenamtliche Arbeit bereits einiges an Kosten verursacht, wie jeder Tierhalter weiß. Hinzu kommen teilweise nicht unerhebliche Fahrtkosten und unterschiedlichste Auslagen, die ein Vereinsmitglied üblicherweise übernimmt.
Spenden verwenden wir ausschließlich gem. § 2 unserer Satzung:
§ 2 Zweck des Vereins
§ 2 Nr. 1 Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Unterstützung von Haustierhaltern und ihren Haustieren im Notfall durch
• die Unterbringung des Haustieres in einer Pflegestelle oder
• die Versorgung von Haustieren in ihrem häuslichen Umfeld oder
• Unterstützung des Tierhalters bei der Versorgung des Tieres im täglichen Leben.
• Im Todesfall des Halters wird alles versucht, um das betreffende Tier in andere Hände zu vermitteln und eine Überstellung ins Tierheim zu verhindern.
§ 2 Nr. 2 Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§ 2 Nr. 3 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 2 Nr. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Nr. 5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.